Mittwoch, 20 August 2014 00:00

S&K, United Investors und Co.

Der verlustgeplagte Anleger nutzt Internet-Suchmaschinen und landet bei den Stichworten „United Investors", „dtp game portfolio" oder „S&K" bei bezahlten Anwaltsanzeigen, Forumsbeiträgen von Anlegeranwälten und

Beiträgen aus größeren Organen der Wirtschaftspresse. Sodann tritt der Anleger mit Anlegeranwälten in Kontakt. Und dann?

„Dann werden nicht die Fonds verklagt, sondern die Berater und Vermittler, was wir allein an den steigenden VSH-Beauftragungen ablesen können" sagt Daniel Blazek (BEMT Rechtsanwälte). „Zum einen liegt dies daran, dass Publikumspersonengesellschaften nach der Rechtsprechung des BGH selbst nicht für Beratungs- oder Vermittlungsverschulden haften, noch grundsätzlich auf Prospektfehler, noch jemals auf Rückabwicklung. Zum anderen können insolvente Beklagte an Zivilprozessen nicht aktiv beteiligt werden (§ 240 ZPO), und schließlich wird gegenüber insolventen Gegnern niemand einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten."

Die Inanspruchnahme des Finanzdienstleisters erfolgt also automatisch. „Es kommt bei S&K und UI aber noch schlimmer, gerade wegen der Insolvenz" meint Blazek. Denn mit der Insolvenz – wie auch bei sonstigen Krisenbemühungen von Fondsgesellschaften – geschehe regelmäßig das, was sich Anlegeranwälte nur wünschen können. „Der Insolvenzverwalter oder die Geschäftsführung oder der Treuhänder geht auf die Anleger zu und überbringt schlechte Nachrichten, fordert vielleicht Ausschüttungen zurück oder ruft zur gestalterischen Mitwirkung auf. Machen Sie sich bewusst, dass dies bei den beiden insolventen Fondsgruppen in tausenden von Fällen geschehen wird. Die Anlegeranwälte müssen dann nur noch zugreifen."

Damit nicht genug, denn der BGH erklärte erst kürzlich bestimmte einschlägige Ausschlussklauseln von Rechtsschutzversicherungen (im Zusammenhang mit Effekten und/oder Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind) für unwirksam, was Anleger und Anlegeranwälte freut und die Haftungswelle noch potenziert. Dasselbe gilt für den Umstand, dass ein Anlegeranwalt die Anschriften und Adressen sämtlicher Mitgesellschafter seines Mandanten herausverlangen kann.

Blazek: „Hiervor die Augen zu verschließen und zu warten, ob der Kelch am Berater vorüberzieht, wird sich bitter rächen. Die Schonzeit ist einfach vorbei angesichts dieser emotional sehr aufgeladenen Themen.". In psychologischer Hinsicht spiele der Erstkontakt eine wichtige Rolle. „Entweder der Insolvenzverwalter oder der Anlegeranwalt kontaktiert den Kunden des Beraters zuerst und weist auf die Haftung hin, oder aber der Finanzdienstleister beugt dem seinerseits als erster vor."

Es empfiehlt sich dringend eine aktive Vorbereitung der Krise. „Rüsten Sie sich. Eruieren sie das Risikopotenzial, lassen Sie die jeweiligen Prospekte und Protokolle von versierten Rechtsanwälten prüfen, die Erfahrung mit der Vertretung von Finanzdienstleistern und Emittenten haben. Verabreden Sie mit der VSH das grundsätzliche weitere Vorgehen. Lagern Sie das Problem sehenden Auges einfach auf Spezialisten aus. Achten Sie dabei darauf, dass man Ihnen reinen Wein einschenkt und strategische Tipps gibt. Viel mehr kann ich Ihnen nicht sagen. Wer nun nicht handelt, soll wenigstens vorher auf die Risiken hingewiesen worden sein." sagt Blazek.

Die Phalanx Gesellschaft für Finanzanlagenvermittler mbH steht nur Finanzdienstleistern mit ihrem Netzwerk bestehend aus Beraterkontakten, Rechtsanwälten, einer Wirtschaftsprüferin, einem Steuerberater und nun versierten VSH-Maklern zur Seite, um die individuellen Risiken zu eruieren und mögliche Strategien zu entwickeln. http://www.online-artikel.de/