Montag, 11 April 2022 07:52

Wozu werden Gentests durchgeführt?

DNA-Tests DNA-Tests pixabay

Will man etwas über die genetischen Gegebenheiten einer Pflanze, eines Tieres oder eines Menschen aussagen, führt man als Grundlage eine DNA-Analyse oder einen Gentest durch, wendet also ein molekularbiologisches Verfahren zur Untersuchung der Desoxyribonukleinsäure an.

 

DNA-Tests erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Ärzte, Biologen, Tier- und Pflanzenzüchter, Pharmazeuten, das sind die wichtigsten Gruppen von Menschen, die DNA-Tests durchführen. Hat man z.B. Bedenken, ob ein krankheitsmäßig genetisch vorbelasteter Hund sich für weitere Zuchterfolge eignet, kann ein entsprechender Test durchgeführt werden. Die Vertreter vieler Firmen und Ämter sind sich häufig nicht ganz im Klaren darüber, ob das sog. Gendiagnostikgesetz („GenDG“) zur Anwendung kommen muß. Damit einher geht die Frage, ob die genetische Analyse mit einem Arztvorbehalt nach § 7 GenDG behaftet ist bzw. ob der Anbieter nach § 10 GenDG eine ärztliche genetische Beratung anzubieten hat. Werden allerdings genetische Untersuchungen bei Menschen zu medizinischen Zwecken durchgeführt, sind in § 2 Abs. 1 GenDG die Voraussetzungen dafür definiert. Die meisten Anbieter dagegen stellen jedoch medizinische Untersuchungszwecke in Abrede und konzentrieren sich etwa auf Fitness-, Lifestyle- oder Wellness-Zwecke. Nach § 3 des Medizinproduktegesetzes liegt ein medizinischer Zweck dann vor, wenn eine DNA-Analyse zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten eingesetzt wird.

DNA-Tests erfreuen unterschiedliche Zielgruppen

Eine genetische Untersuchung einer Speichelprobe ist vergleichsweise einfach durchzuführen. Man sollte sich aber erkundigen, ob die auf diese Weise gewonnenen Daten nicht vielleicht einen schwunghaften Datenhandel ankurbeln. Egal, ob das Produkt unter dem Stichwort "Erbgutgentest", "DNA-Test GesundheitGesundheit" oder "Gentests zur Gesundheitsvorsorge" beworben wird - man sollte sich für das Kleingedruckte interessieren. Seriöse Anbieter haben ausufernden Datenhandel bzw. -klau nicht nötig. Auf jeden Fall sieht das deutsche Gesetz explizit ein "Recht auf Nichtwissen" vor. Man kann von niemandem (und nichts; also auch nicht z.B. von einer Behörde oder Krankenkasse) dazu gezwungen werden, einen Test durchführen zu lassen.

DNA-Tests erhalten unterschiedliche Preise

Wo Wettbewerb herrscht, da unterscheidet sich Angebot und/oder Preis. Für die potentiell Interessierten lohnt es sich also allemal, sich die Bedingungen genau anzusehen. Merke: Selbst denken hat noch niemandem geschadet. Das beweist auch die Genvielfalt.