Montag, 23 Mai 2022 17:33

Umzug von der Schweiz nach Deutschland: Das ist zu beachten

Umzug von der Schweiz nach Deutschland Umzug von der Schweiz nach Deutschland pixabay

Mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union gehen für die Bürger der angeschlossenen Staaten vielfältige Vorteile einher.

Ein großer Vorteil besteht beispielsweise darin, dass es in der Regel ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist, sich auch über einen längeren Zeitraum in einem anderen Staat der EU aufzuhalten.

Ausnahmeregelungen treffen dabei auch auf die Schweiz zu, welche offiziell kein Mitglied der Europäischen Union ist. Ein Grund dafür besteht darin, dass das kleine Land nach wie vor seine politische Unabhängigkeit beibehalten möchte. Jedoch ist so durchaus auch ein Umzug von der Schweiz nach Deutschland in den meisten Fällen ohne Probleme möglich.

Welche Regelungen im Detail gelten, wenn zum Beispiel ein Umzug von der Schweiz nach Deutschland geplant wird, wird in dem folgenden Artikel eingehend auf Basis der geltenden Gesetze erläutert.

Aufenthalt in Deutschland aufgrund von Arbeitssuche, Studium und Ausbildung

Alle Bürger der EU genießen grundsätzlich das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufzuhalten und sich dort auch langfristig niederzulassen – geregelt wird dies durch das Prinzip der Freizügigkeit und dem Gemeinschaftsrecht. Sollte der Aufenthalt kürzer als drei Monate ausfallen, reicht dafür ein gültiger Reisepass oder Personalausweis aus.

Sollte sich der Aufenthalt jedoch über mehr als drei Monate erstrecken, besteht das Recht auf einen Aufenthalt in der Bundesrepublik für Staatsangehörige der Schweiz, des EWR und der EU, falls der Beweggrund für den Aufenthalt darin besteht, ein Studium aufzunehmen, eine Berufsausbildung zu absolvieren, Arbeit zu suchen oder einen Job anzunehmen. Unabhängig von ihrer Nationalität gilt dies auch für die jeweiligen Familienangehörigen, falls diese die betreffende Person begleiten oder nach Deutschland nachziehen möchten.

Außerdem gilt das genannte Aufenthaltsrecht für die beschriebenen Gruppen, wenn das Recht auf die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit besteht – vorausgesetzt, es handelt sich um niedergelassene Erwerbstätige. Für die Familienangehörigen gilt, unabhängig von ihrer Nationalität, auch hier, dass diese der Person nachziehen oder sie begleiten dürfen.

Die Aufenthaltsregelungen für Personen ohne Erwerbstätigkeit

Staatsangehörige der Schweiz, des EWR oder der Europäische Union, dürfen sich darüber hinaus länger als drei Monate in der Bundesrepublik aufhalten, wenn diese zwar nicht erwerbstätig sind, jedoch über eine ausreichende Finanzkraft verfügen, um die Grundlage ihrer Existenz zu sichern sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorweisen können.

Auch dann gilt für die Familienangehörigen das Recht auf Nachzug oder Begleitung – jedoch müssen diese dann ebenfalls einen Nachweis darüber erbringen, dass ihnen ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage zur Verfügung stehen und sie ausreichend krankenversichert sind

Ansprüche auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass Personen, die nach Deutschland kommen, um auf die Suche nach einer Arbeitsstelle zu gehen, während ihrer Arbeitssuche keinen Anspruch darauf haben, Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Sozialhilfe zu beziehen. Wird in einem weiteren EWR- oder EU-Staat, beziehungsweise der Schweiz, an diese Arbeitslosengeld bezahlt, ist es ratsam, dass diese bereits im Vorfeld ihrer Einreise nach Deutschland entsprechende Informationen dazu einholen, ob die Möglichkeit besteht, ihr Arbeitslosengeld über einen gewissen Zeitraum auch in Deutschland zu beziehen.

Diese Regelungen können außerdem abweichen, falls es sich um Personen handelt, die aus einem Drittstaat stammen oder deren Heimatstaat erst nach dem Mai des Jahres 2004 in die Europäische Union eingetreten ist.