Mittwoch, 23 Juni 2021 15:25

Wann muss man einen Kfz-Gutachter beauftragen?

Kfz-Gutachter Wolf in Köln Kfz-Gutachter Wolf in Köln pixabay

Auf deutschen Straßen werden im Jahr rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Bei den meisten Unfallaufnahmen handelt es sich um Sachschäden.

 Fahrzeugschäden sind ärgerlich, allerdings aufgrund teils dichten Verkehrs nicht immer vermeidbar. Unfallbeteiligte müssen jeden Unfall aufnehmen und der Kfz-Versicherung melden. In einigen Fällen ist ein Kfz-Gutachter zur Ermittlung des Sachschadens hinzuzuziehen.

Verhalten nach einem Unfall

Es gibt verschiedene Arten von Verkehrsunfällen. Die größte Kategorie betrifft Unfallschäden mehrerer Fahrzeuge und motorisierten Rädern. Sofern die Unfallbeteiligten ansprechbar sind und eine Unfallaufnahme abwickeln können, sind die Daten untereinander auszutauschen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist für die Kostenübernahme der Schadenabwicklung zugunsten des Unfallopfers zuständig. Grundsätzlich müssen Verkehrsunfälle der Polizei gemeldet werden. Das erfolgt nicht immer, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt. In dem Fall sind die Versicherungsdaten des Unfallverursachers selbst einzuholen sowie dessen Name und Kontaktdaten.

Wer sich nach einem Unfall von dem Unfallort fortbewegt, begeht in jedem Fall Fahrerflucht oder Personenflucht, wenn die Fortbewegung zu Fuß erfolgt. Das ist eine strafbare Handlung. Deshalb gilt immer, sich erst dann vom Unfallort zu entfernen, wenn der Unfall protokolliert wurde.

Kfz-Gutachten bei unklaren Verhältnissen

Ist der Schaden wirklich durch den Unfall entstanden? Eine Frage, die sich Versicherer gerne stellen. Ist das nicht eindeutig zu beantworten, verlangt die Versicherung ein Kfz-Gutachten. Unfallgeschädigte sind dazu aufgefordert, einen Kfz-Gutachter zuzulassen, da ihnen ansonsten die Entschädigung durch die Kfz-Versicherung verwehrt bleibt. Geschädigte sollten bei einem hohen materiellen Wert unbedingt ein Gegengutachten beauftragen. Der Kfz-Gutachter Wolf in Köln übernimmt solche Gegengutachten, damit Unfallgeschädigte zu Ihrem Recht kommen.

Grundsätzlich dürfen alle Unfallbeteiligten, also auch der Unfallverursacher, ein Kfz-Gutachten erstellen lassen, wenn die Angaben zum Fahrzeugschaden anzuzweifeln sind. Empfohlen wird das Gutachten insbesondere bei Verkehrsunfällen im Ausland. Die Versicherungsgesellschaften in anderen Staaten richten sich nach den jeweiligen nationalen Richtlinien und berücksichtigen keine deutschen Standards. Um den Sachverhalt aufzuklären, eignet sich das Kfz-Gutachten.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, um den Unfallhergang aufzuklären und um Ansprüche der Parteien abzuwickeln, kann das Gericht ein Kfz-Gutachten veranlassen. In der Regel werden die Kosten für das Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Trifft mehrere Parteien eine anteilige Schuld, sind die Kosten zu teilen oder selbst zu tragen.

Vorsicht vor Betrug

Verschuldete Unfälle machen zwar noch den größten Anteil aller Unfalldelikte im Straßenverkehr aus, allerdings nehmen Betrugsunfälle stetig zu. Dabei geht es den angeblichen Unfallopfern um die Entschädigungszahlung der Versicherung. Besonders häufig passiert Deutschen das im Urlaub. Ein Bagatellschaden am Fahrzeug des vermeidlichen Unfallopfers, keine große Sache verspricht dieser und es werden nur die Daten ausgetauscht. Keine Polizei, keine Dokumentation.

Wenige Wochen später dann der Schock. Der Unfallgegner erklärt sein Fahrzeug für einen Totalschaden und lässt den Wert in ungeahnter Höhe beziffern. Die Erfahrung zeigt, dass ab dem Zeitpunkt der Mitteilung kein Kfz-Gutachten mehr möglich ist. Die Fahrzeuge landen in den meisten Fällen ziemlich schnell auf dem Schrottplatz in der Schrottpresse.

Es ist in dem Fall besser, vor Ort die Polizei zu kontaktieren. In Europa ist sie unter der einheitlichen Notrufnummer 112 erreichbar. Die Zentralen müssen Mitarbeiter mit englischen Sprachkenntnissen beschäftigen. Das geht aus einer gemeinsamen Vereinbarung der europäischen Mitgliedsstaaten hervor. Nach der Rückkehr sind in Deutschland umgehend ein Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren und Beweise zu sichern. Nur so lässt sich ein umständlicher Gerichtsprozess vermeiden.