Im Zuge der Gutachtenerstellung werden Original-, Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges überprüft.
Derartige Oldtimerbewertungen von Kfz Wolf in Hanau werden zum Beispiel benötigt, wenn der Klassiker bei der Zulassungsstelle als historisches Fahrzeug angemeldet werden soll. Das Fahrzeug erhält dann ein H-Kennzeichnen. Dafür muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist.
Um lediglich den Marktwert des Fahrzeuges zu bestimmen, kann auch ein umfangreiches Wertgutachten oder eine Kurzbewertung veranlasst werden. Diese beiden Arten von Gutachten bilden bei dem Verkauf oder dem Kauf eines historischen Fahrzeugs eine wichtige Hilfe zur Orientierung. Wertgutachten und Kurzbewertungen sind darüber hinaus auch für die Versicherung von Bedeutung: Die Prämienhöhe und die Versicherungssumme werden nämlich auf der Grundlage dieser Bewertungen berechnet.
Zweck und Definition eines Oldtimergutachtens
Durch ein Oldtimer-Gutachten, das nach § 23 StVZO erstellt wurde, wird eine Bestätigung darüber ausgestellt, dass das jeweilige Fahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Dies bedeutet, dass sowohl die Technik als auch die Ästhetik des Fahrzeuges einen speziellen Zeitgeist vergangener Jahre ausdrücken muss, dessen Erhalt für die Nachwelt von Bedeutung ist. Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei dem jeweiligen Fahrzeug um einen Traktor, einen Lkw, ein Motorrad oder einen Pkw handelt. Wichtig ist nur, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges vor mindestens 30 Jahren stattgefunden hat.
Die Vorlage einer offiziellen Bewertung, die sich nach dem § 23 StVZO richtet, ist unerlässlich, um ein H-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mitsamt dem Gutachten wird außerdem der Nachweis erbracht, dass die HU von dem Oldtimer erfolgreich bestanden wurde.
Das Gutachten kann beispielsweise von einem technischen Überwachungsverein, wie der Dekra oder dem TÜV, oder einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Beurteilt werden darin die Originalität sowie der aktuelle Erhaltungs- und Pflegezustand des Fahrzeuges.
Was wird im Rahmen des Oldtimergutachtens geprüft?
Die Anforderungen bezüglich der wesentlichen Prüfmerkmale für das Oldtimergutachten werden in dem § 23 StVZO definiert. Der Sachverständige führt die Begutachtung des Fahrzeuges auf Basis dieser objektiven Kriterien durch. Untersucht werden dabei die folgenden Baugruppen des Fahrzeuges:
- Karosserie und Fahrzeugaufbau
- Fahrwerk und Rahmen
- Antrieb und Motor
- Lenkung
- Elektrische Anlagen
- Innenraum
Die Kosten für ein Oldtimergutachten
Entscheidend dafür, wie sich der Preis für das jeweilige Dokument gestaltet, ist, ob ein Gutachten nach § 23 StVZO, ein vollumfängliches Wertgutachten oder lediglich ein Kurzgutachten beauftragt wird. Diese unterschiedlichen Arten der Gutachten sind jeweils mit einer unterschiedlichen Aufwandshöhe verbunden, die den Preis der Dienstleistung des Sachverständigen letztendlich bestimmt.
Wird das Oldtimergutachten nach dem § 23 StVZO angefertigt, betragen die Preise bei dem TÜV oder anderen offiziellen Prüfstellen zwischen 80 und 200 Euro. Für die aktuelle Hauptuntersuchung des Fahrzeuges werden, falls diese nötig ist, zusätzlich 110 Euro fällig.
Die Kosten für eine Kurzbewertung liegen dagegen im Bereich zwischen 90 und 150 Euro. Das vollständige Wertgutachten ist für durchschnittliche Preise von 300 bis 500 Euro erhältlich.
Die tatsächlichen Kosten für das Gutachten werden dabei von der Seltenheit des Fahrzeugs, dem Umfang eventueller Restaurierungen und ihrer entsprechenden Dokumentation, sowie der zu recherchierenden Fahrzeughistorie beeinflusst.