Dienstag, 02 Juli 2024 12:18

Der Koordinationsabzug in der Schweizer Altersvorsorge - Schlüssel zur fairen Rentenberechnung

Koordinationsabzug Koordinationsabzug fot: pixabay

Das Schweizer Altersvorsorgesystem gilt weltweit als vorbildlich. Ein wichtiger, aber oft übersehener Bestandteil dieses Systems ist der sogenannte Koordinationsabzug. Dieses Konzept spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Rentenbeiträge und -leistungen in der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, der beruflichen Vorsorge (BVG).

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist ein festgelegter Betrag, der vom Bruttojahresgehalt eines Arbeitnehmers abgezogen wird, um den versicherten Lohn in der beruflichen Vorsorge zu ermitteln. Dieser Abzug dient dazu, eine Überversicherung zu vermeiden und die Leistungen der ersten Säule (AHV) mit denen der zweiten Säule zu koordinieren.

Für das Jahr 2024 beträgt der Koordinationsabzug 25'725 CHF. Dieser Betrag entspricht 7/8 der maximalen jährlichen AHV-Rente.

Beispiel zur Berechnung:

  • Bruttojahresgehalt: 80'000 CHF

  • Koordinationsabzug: 25'725 CHF

  • Versicherter Lohn: 54'275 CHF

Auf diesen versicherten Lohn werden die Beiträge für die berufliche Vorsorge berechnet.

Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen

Der Koordinationsabzug hat unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen:

  • Niedrige Einkommen: Personen mit einem Jahreseinkommen unter 22'050 CHF (Stand 2024) sind nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert.
  • Mittlere Einkommen: Hier wirkt sich der Koordinationsabzug am stärksten aus. Ein größerer Teil des Einkommens wird versichert, was zu höheren Beiträgen und späteren Leistungen führt.
  • Hohe Einkommen: Ab einem Jahreseinkommen von 88'200 CHF (Stand 2024) wird nur noch der Maximalbetrag versichert. Einige Arbeitgeber bieten jedoch überobligatorische Leistungen an.

Herausforderungen und Reformbestrebungen

Der Koordinationsabzug steht in der Kritik, da er besonders Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener benachteiligt. Diese Gruppen, zu denen überproportional viele Frauen gehören, haben oft Schwierigkeiten, eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen.

Um dieses Problem anzugehen, diskutieren Politiker und Experten verschiedene Reformvorschläge:

  • Senkung des Koordinationsabzugs
  • Abschaffung des fixen Betrags zugunsten eines prozentualen Abzugs
  • Flexibilisierung des Abzugs für Teilzeitbeschäftigte

Diese Reformen zielen darauf ab, das System gerechter zu gestalten und die Altersvorsorge insbesondere für Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte zu verbessern.