Donnerstag, 04 April 2013 19:15

Kosmetikerin – man benötigt entsprechendes Eigenkapital

Wer in der heutigen Zeit meint, dass man sich schnell einmal als Kosmetikerin selbstständig macht, irrt sich gewaltig. Will man seinen Kunden einen umfassenden Service anbieten, benötigt man entsprechendes Eigenkapital, um die eine oder andere Anschaffung zu tätigen. Gerade die Einrichtung


eines Kosmetikstudios ist ausschlaggebend, ob das Kosmetikstudio Erfolg haben wird oder auch nicht. Gerade bei Behandlungsliegen fängt es an, wirkt diese bereits verbraucht, wird man wohl kaum Kunden damit beeindrucken können.

Behandlungsliege Kosmetikstudio

Eine Behandlungsliege neu angeschafft, wirkt doch ganz anders auf die Kunden.

Man fühlt sich wohl und gut aufgehoben als Kunde, da man merkt, dass man dem Kosmetikstudio am Herzen liegt, da Geld so zusagen in den Kunden investiert worden ist.

Doch dies ist nicht die einzige Investition, die man in seinen Laden stecken muss.

Will man als Kosmetikerin eine umfassende Dienstleistung anbieten, ist ein Bedampfungsgerät ein absolutes Muss. Das Bedampfungsgerät wird mit Wasser befüllt und erhitzt.

Der so entstandene Wasserdampf wird von UV-Licht bestrahlt, was zur Folge hat, dass aus dem Sauerstoff Ozon in geringen Mengen entsteht. Das Ozon zerfällt allerdings kurz nach dem Es aus den Düsen ausgetreten ist.
Das Anwendungsgebiet des Bedampfungsgerät

In Kosmetikstudios wird das Bedampfungsgerät hauptsächlich für die Gesichtsbehandlung nach einer Reinigung genutzt. Durch den Wasserdampf werden die Poren der Haut geweitet, so können Hautunreinheiten leichter beseitigt werden.

Auch während des Enzympeelings oder bei der Anwendung einer Gesichtsmaske kommt das Dampfgerät zur Anwendung. Dieses Mal soll das Bedampfungsgerät dazu dienen, die Haut feucht zu halten.
Jedoch kann das Bedampfungsgerät nicht bei allen Hauttypen angewendet werden

So darf die Kosmetikerin bei Kunden mit Teleangiektasie, Rosazea, entzündeter Haut, frischen Narben, Herbes, Lymphstauung, Sonnenbrand, Kortisoneinnahme, verletzter Haut oder Allergien, das Bedampfungsgerät nicht verwenden.

Anders kann das negative Folgen für den Kunden haben. Doch Kosmetikerin ist nicht Kosmetikerin, daher sollte man als Kunde diese immer auf solche Krankheiten hinweisen.

Mehr: http://artikelwiese.de/2011/10/25/kosmetikerin-man-benoetigt-entsprechendes-eigenkapital/