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Donnerstag, 13 Juni 2013 18:18

Die Anmeldung im Standesamt

Ihre Anmeldung zur Trauung im Standesamt kann standardmäßig frühestens 6 Monate im Voraus gemacht werden. Zu lange sollte das Brautpaar damit allerdings in keiner weise warten, denn gerade einige gern gewählte Tage (im Mai, Juni, August
oder „Schnapszahlen" wie der 10.10.10) sind extrem schnell terminiert. Möchten Sie die Eheschließung im Standesamt zusammen mit der kirchlichen Trauung am selben Wochenende planen, klären Sie vor der Anmeldung im Standesamt am Telefon, ob dies bei Ihrem Standesamt möglich ist, da mitnichten jedes Standesamt nimmt ebenfalls an Samstagen Trauungen vor! Die Anmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden. Diese Anmeldung passiert direkt beim Amt im Wohnort eines der zwei Verlobten, auch falls Sie vielleicht woanders heiraten wollen.

Notwendige Dokumente zur Trauung im Standesamt
Für die Meldung zur Trauung beim Standesamt benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass, die aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (gegen geringe Gebühr beim Einwohnermeldeamt zu bekommen), den Auszug aus dem Familienbuch (falls diese nach dem 1.1.1958 in Deutschland geheiratet haben) – erhältlich beim Standesbeamten im Wohnort der Eltern - oder eine Abstammungsurkunde

Falls Sie einen akademischen Grad haben und die Eintragung in ihre Heiratsurkunde wünschen, benötigen Sie ebenfalls den Beweis darüber (Zeugnis, Diplomzeugnis, etc...). Haben Sie ein Kind aus vorherigen Ehen, brauchen Sie außerdem das vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis des Ortes an dem die Kinder gemeldet sind.

Was ist notwendig, wenn einer oder beide Ausländer sind
Besitzt einer der Verlobten keinen deutschen Pass, sind meist weitere Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschliessung nötig. Informieren Sie sich am besten bei Ihren Standesamt, da die Regelungen für jedes Land unterschiedlich sind. Bedenken Sie, dass die Beschaffung der Unterlagen besonders bei außer-europäischen Ämtern oft oft wirklich nervenaufreibend sein kann.

Sie sollten viel Zeit einplanen, damit Sie Ihre Hochzeit nicht nach hinten verschieben müssen. Das kann ziemlich teuer sein, sobald Sie einiges geplant haben und z.B. den Hochzeitsfotografen gebucht haben.

Ihr Aufgebot
Ein öffentliches Aufgebot auf dem Rathaus ist nicht verpflichtend, manche Gemeinden verzichten darauf. Überlegen Sie vorher, ob Sie die Anmeldung öffentlich machen , da Sie von Firmen kontaktiert werden . http://www.online-artikel.de/