Dienstag, 16 August 2022 10:59

Gebrauchtwagenkauf: So geht man klug vor

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat oder bei einem Händler gibt es verschiedene Dinge zu beachten? Wie man hier am besten vorgeht, etwa um den Maschen unseriöser Händler vorzubeugen, verrät dieser Ratgeber.

 

"Gekauft wie gesehen" - Besonderheiten zu dieser Klausel

Für Verkäufer ist die Klausel "Gekauft wie gesehen" nicht gerade vorteilhaft. Sie schließt nämlich nur die Haftung für Mängel aus, die ein Laie ohne einen Sachverständigen erkennen kann, wie das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte (Az. 9 U 29/17). In diesem Fall hatte eine Frau geklagt, weil sich nach der Besichtigung des Autos erhebliche Mängel zeigten, nachdem sie das Fahrzeug "gekauft wie gesehen" von privat erworben hatte. Nach dem richterlichen Urteil musste der Verkäufer das Auto aufgrund dieser Formulierung zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.

Gewährleistung und Garantie

Die Sachmangelhaftung des Verkäufers beziehungsweise die Gewährleistung für den Käufer kann ein zentraler Grund sein, warum man sich für den Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler entscheidet. Wichtig bei der Gewährleistung ist außerdem zu wissen, dass Verschleiß, beispielsweise an den Bremsen, davon ausgeschlossen ist.

Händler geben beim Kauf oftmals eine einjährige Gebrauchtwagengarantie dazu, die nach Ablauf vom Kunden verlängert werden kann. Die Garantien enthalten aber oftmals Ausschlüsse, wodurch beim Material nur ein Teil der Kosten abgedeckt ist. Mit mycar Kfz-Gutachter in Berlin gibt es Profis, die sich damit auskennen.

Manipulierter Tachostand

Ob am Tacho manipuliert wurde, lässt sich nur schwer erkennen. Allerdings sollte der allgemeine Zustand des Autos, etwa Verschleißspuren und Abnutzungen, auch zum Kilometerstand passen. Auch ein Blick ins Scheckheft ist beim Gebrauchtwagenkauf immer ratsam. Verdächtig ist auch, wenn die Zeitabstände der Wartungen und die dazu vermerkten Tachostände sehr unregelmäßig sind.

Gebrauchtwagenkauf von privat: Vor- und Nachteile

Ein Gebrauchtwagen kann von einem Händler oder einem Vertragshändler einer Marke oder von privat gekauft werden. Ein Vorteil von privaten Verkäufern sind die günstigeren Preise, da es hier meist schnell gehen soll und auch keine Kosten anfallen, wie sie der Händler für Miete, Strom etc. bezahlen muss. Etwa ein Drittel der Käufer entscheiden sich für einen Kauf von einer Privatperson.

Nachteil beim Kauf von Privat ist, dass die Gewährleistung ausgeschlossen werden darf. Händler dürfen die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistungsfrist nicht ausschließen.

Wichtig: Bei Kauf von Privat muss der Händler den Ausschluss ausdrücklich im Kaufvertrag formulieren, wie "unter Ausschluss jeglicher Gewähr", sofern er keine Gewährleistung geben möchte. Vergisst er diese Klausel, gilt die Gewährleistung für volle zwei Jahre.

Gewährleistung: Darauf sollten private Verkäufer achten

Verkäufer, die ihre Haftung für verdeckte Mängel rechtssicher ausschließen wollen, sollten einen guten Vertragsvordruck wählen, zum Beispiel den auf der Seite des ADAC.

Gesetzliche Gewährleistung

Händler bieten mehr Sicherheit. Sie müssen laut Gesetz zwei Jahre Gewährleistung geben. Bei einem Gebrauchtwagen dürfen sie die Frist auf 1 Jahr verkürzen. Steht das nicht im Kaufvertrag, gelten zwei Jahre.

Händler müssen außerdem eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen. Anzeichen von Schäden muss der Händler überprüfen und dem Kunden mitteilen oder ihn zumindest informieren, dass die Anhaltspunkte nicht weiter geprüft wurden.

Kauf beim Händler

Der Gebrauchtwagenhandel hat nicht gerade das beste Image. Es kommt natürlich immer auf den einzelnen Händler an. Markenautohäusern haben laut einer Untersuchung des ADAC einen besseren Ruf. Eventuell können Bekannte ihren Anbieter des Vertrauens empfehlen. Bei einem Gebrauchtwagenhändler sollte man zudem auf folgendes achten, um rechtlich gut abgesichert zu sein:

  • Der Betrieb sollte in der Kfz-Innung Mitglied sein. Erkennen lässt sich das an den Schildern "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung, "Kfz-Innung" oder "Meisterbetrieb" oder Autohandel mit Qualität und Sicherheit". Mehr Sicherheit für Kunden: In einem Streitfall kann eine zuständige Schiedsstelle eingeschaltet werden.
  • Der Händler sollte zusichern, dass das Fahrzeug gecheckt wurde.
  • Alle Mängel sollten in einem Mängelprotokoll aufgelistet werden.
  • Die Kilometerleistung sollte im Kaufvertrag garantiert werden.