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Montag, 04 April 2022 16:42

Die Checkliste für deinen Führerschein

Nothelferkurs Zürich Nothelferkurs Zürich pixabay

Für die meisten Menschen bedeutet der Führerschein wohl vor allem eines: Eine neue große Freiheit. Besonders junge Führerscheinanwärter können es in der Regel kaum erwarten, ihre Fahrlizenz zu bestehen und sich so nicht mehr länger auf den elterlichen Fahrdienst verlassen zu müssen.

Allerdings stellen sich viele zukünftige Führerscheinbesitzer die Frage, welche Unterlagen und Qualifikationen sie eigentlich benötigen, um mit ihrem Führerschein beginnen zu können. Nicht zu verzichten ist beispielsweise auf das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses. In der Schweiz ist dafür etwa der Nothelferkurs Zürich zu empfehlen.


Der folgende Artikel klärt auf, welche Prüfungen bestanden und welche Unterlagen benötigt werden, um schon bald hinter dem Steuer sitzen zu dürfen.

Der Erste-Hilfe-Kurs

Natürlich wünscht sich niemand, dass sich ein Unfall im Straßenverkehr ereignet. Dennoch kann nicht darauf verzichtet werden, den Ernstfall zu proben. Die Führerscheinbesitzer müssen wissen, welche Handlungen sie ausführen müssen, wenn sie als erste Person zu einer Unfallstelle gelangen oder selbst einen Unfall mit mehreren Verletzten erleiden.

Um den Führerschein erhalten zu können, ist es nötig, eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder den Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen zu durchlaufen. Die Führerscheinanwärter lernen dabei beispielsweise eine korrekte Mund-zu-Mund-Beatmung oder die stabile Seitenlage.

Der Sehtest

Einen Führerschein können außerdem nur diejenigen machen, die über einen einwandfreien Durchblick verfügen.

Für die Prüfungszulassung muss ein Nachweis über einen Sehtest bei einem Augenarzt oder einem Optiker vorhanden sein. Diese Sehtestbescheinigung darf dabei im Übrigen maximal zwei Jahre alt sein.

Der Führerscheinantrag

Wurde sowohl der Erste-Hilfe-Kurs als auch der Sehtest erfolgreich gemeistert, führt der nächste Weg zu dem örtlichen Einwohnermeldeamt. Dort ist dann der Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

Für diesen Antrag sind einige Dokumente nötig. Zu diesen gehören zwei biometrische Passbilder in den Maßen 45 x 35 Millimetern, die Bescheinigungen über den erfolgten Sehtest, die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Daneben ist ein Gutachten über die geistige und körperliche Eignung oder ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn angestrebt wird, einen Führerschein der Klassen C oder D zu erwerben, also der für LKW und Busse.

Die Theorieprüfung

Nach dem Überwinden dieser bürokratischen Hürden können sich die Führerscheinanwärter dennoch nicht sofort hinter das Steuer setzen. Nun geht es nämlich ans Lernen – und zwar für die Theorieprüfung für den Führerschein.

Die theoretische Prüfung darf dabei frühestens drei Monate vor dem Eintritt des Mindestalters für den Führerschein stattfinden. Daneben muss auch eine festgelegte Anzahl von Theoriestunden absolviert worden sein.

Falls die Theorieprüfung nicht bestanden wird, ist eine Wiederholung dieser nach 14 Tagen möglich. Diejenigen, welche die Prüfung drei Mal nicht bestehen, müssen dann auf erneuten Versuch drei Monate warten. Aus diesem Grund sollte die Prüfungsanmeldung nur dann vorgenommen werden, wenn die Lerninhalte auch wirklich sicher beherrscht werden.

Die Fahrprüfung

Wurden die nötigen Übungsstunden gemeistert und auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden, kann die eigentliche Fahrprüfung in Angriff genommen werden – frühestens jedoch einen Monat bevor das gesetzliche Mindestalter erreicht wird.

Kann auch die praktische Prüfung erfolgreich bestanden werden, wird der Führerschein nach der Prüfung ausgehändigt – vorausgesetzt, der neue Führerscheinbesitzer ist bereits 18 Jahre alt.